Alternativmedizin und Krankenkasse – Was wird erstattet?
Inhaltsverzeichnis
Immer mehr Menschen in der Schweiz setzen auf alternative Heilmethoden – sei es Akupunktur gegen chronische Schmerzen, Osteopathie bei Rückenbeschwerden oder Phytotherapie als sanfte Ergänzung zur Schulmedizin. Doch wer zahlt die Behandlung? Die Antwort ist differenzierter, als viele denken: Einige komplementärmedizinische Methoden sind seit 2017 in der obligatorischen Grundversicherung (OKP) enthalten, für andere brauchen Sie eine Zusatzversicherung.
1. Die 5 OKP-Methoden seit 2017
Nach einer Volksabstimmung im Jahr 2009 hat der Bundesrat 2017 fünf komplementärmedizinische Methoden definitiv in den Leistungskatalog der OKP aufgenommen:
- Akupunktur: Feine Nadeln an spezifischen Körperpunkten zur Schmerzlinderung und Entspannung – die bekannteste Methode der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
- Anthroposophische Medizin: Ganzheitlicher Ansatz, der konventionelle Medizin mit anthroposophischen Heilmitteln, Kunsttherapie und rhythmischen Einreibungen verbindet
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM): Neben Akupunktur umfasst TCM auch Kräutermedizin, Tuina-Massage und Ernährungsberatung nach den fünf Elementen
- Homöopathie: Behandlung nach dem Ähnlichkeitsprinzip mit hochverdünnten Substanzen – trotz wissenschaftlicher Kontroverse in der Schweiz als OKP-Leistung anerkannt
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde): Einsatz von Heilpflanzen und pflanzlichen Zubereitungen zur Prävention und Behandlung von Beschwerden
Wichtiger Unterschied: Diese fünf Methoden sind nur dann OKP-Leistungen, wenn sie von einem Arzt mit entsprechendem Fähigkeitsausweis (FMH-anerkannt) durchgeführt werden. Behandlungen durch nicht-ärztliche Therapeuten fallen nicht unter die OKP.
2. Bedingungen für die OKP-Deckung
Damit die Grundversicherung die Kosten übernimmt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ärztliche Durchführung: Die Behandlung muss von einem Arzt (Dr. med.) mit anerkanntem Fähigkeitsausweis in der jeweiligen Methode erbracht werden
- Wirtschaftlichkeit: Die Behandlung muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (WZW-Kriterien gemäss KVG)
- Kostenbeteiligung: Es gelten die normalen Regeln: Franchise + 10 % Selbstbehalt (max. CHF 700/Jahr)
3. Zusatzversicherung für Alternativmedizin
Für Behandlungen durch nicht-ärztliche Therapeuten (Naturheilpraktiker, Osteopathen, Craniosacral-Therapeuten etc.) brauchen Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin. Diese Policen decken typischerweise:
- Osteopathie und Craniosacral-Therapie
- Shiatsu und Reflexzonenmassage
- Kinesiologie und Bioresonanz
- Ayurveda und Tibetische Medizin
- Fussreflexzonenmassage und Lymphdrainage
- Yoga-Therapie und Atemtherapie
Die meisten Versicherer verlangen, dass der Therapeut bei einem anerkannten Qualitätsregister registriert ist – vor allem EMR oder ASCA.
4. EMR und ASCA – die Qualitätsregister
Die beiden wichtigsten Qualitätsregister in der Schweiz:
| Register | Vollname | Anerkannte Methoden | Akzeptiert von |
|---|---|---|---|
| EMR | ErfahrungsMedizinisches Register | über 130 Methoden | Fast alle Zusatzversicherer |
| ASCA | Stiftung für Alternativ- und Komplementärmedizin | über 120 Methoden | Die meisten Zusatzversicherer |
| SPAK | Schweiz. Paritätische Akzeptanzkommission | Alle OKP-Methoden + erweitert | Einzelne Zusatzversicherer |
Achten Sie bei der Therapeutenwahl darauf, dass die Person beim Register Ihres Versicherers anerkannt ist. Fragen Sie im Zweifelsfall vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.
5. Kostentabelle gängiger Therapien
| Therapie | Kosten pro Sitzung | OKP-gedeckt? | Zusatzvers. deckt |
|---|---|---|---|
| Akupunktur (ärztlich) | CHF 120–200 | Ja | – |
| Akupunktur (nicht-ärztlich) | CHF 100–160 | Nein | 50–90 % |
| Osteopathie | CHF 120–180 | Nein | 50–90 % |
| Craniosacral-Therapie | CHF 110–160 | Nein | 50–80 % |
| Homöopathie (ärztlich) | CHF 130–220 | Ja | – |
| Shiatsu | CHF 100–140 | Nein | 50–80 % |
| Phytotherapie (ärztlich) | CHF 100–180 | Ja | – |
6. Versicherer im Vergleich
Die Deckung für Komplementärmedizin variiert erheblich zwischen den Versicherern:
| Versicherer | Produkt | Jährliches Limit | Deckungsgrad |
|---|---|---|---|
| SWICA | COMPLETA | CHF 3’000–10’000 | 90 % |
| Helsana | COMPLETA | CHF 3’000 | 75 % |
| EGK | Sun/Moon | CHF 4’000–8’000 | 75–90 % |
| Concordia | DIVERSA plus | CHF 2’500 | 80 % |
| CSS | myFlex Komplementär | CHF 2’000–6’000 | 75 % |
Die EGK und SWICA gelten als besonders grosszügig bei der Komplementärmedizin-Deckung – allerdings spiegelt sich das auch in den Prämien wider.
7. Häufige Fragen
Grundsätzlich ja. Die Versicherer führen aber eine Gesundheitsprüfung durch. Bei bestehenden chronischen Beschwerden können Vorbehalte angebracht oder der Antrag abgelehnt werden. Für Kinder empfiehlt sich der Frühabschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Im Standardmodell nicht – Sie können direkt einen Arzt mit Komplementärmedizin-Fähigkeitsausweis aufsuchen. Im Hausarzt- oder HMO-Modell benötigen Sie allenfalls eine Überweisung über Ihren Hausarzt.
Klassische Massagen sind keine OKP-Leistung. Medizinische Massage kann über die Grundversicherung gedeckt sein, wenn sie von einem Physiotherapeuten mit ärztlicher Verordnung durchgeführt wird. Shiatsu und Reflexzonenmassage fallen unter die Zusatzversicherung.