Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitssystems. Erfahren Sie alles über Leistungen, Pflichten und wie Sie die günstigste Prämie finden.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme bei einer zugelassenen Krankenkasse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu versichern. Diese Pflicht gilt unabhängig von Alter, Nationalität oder Gesundheitszustand.
Neugeborene müssen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt versichert werden — rückwirkend ab Geburtstag. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus EU-/EFTA-Staaten unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht, können aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen (Optionsrecht).
Wer die Versicherungspflicht missachtet, wird von der kantonalen Behörde einem Versicherer zugewiesen. Dies ist in der Regel mit höheren Prämien verbunden und sollte vermieden werden.
Der Leistungskatalog der OKP wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) definiert und ist bei allen zugelassenen Krankenkassen identisch. Zu den wichtigsten Leistungsbereichen gehören:
Trotz des umfassenden Leistungskatalogs gibt es Bereiche, die von der OKP nicht oder nur teilweise gedeckt sind:
Für diese Bereiche können Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, die den Grundschutz individuell erweitert.
Alle Modelle bieten denselben KVG-Leistungskatalog. Der Unterschied liegt im Zugang zur medizinischen Versorgung und in der Prämie:
Ihr gewählter Hausarzt ist die erste Anlaufstelle für alle gesundheitlichen Anliegen. Überweisungen an Spezialisten oder ins Spital erfolgen durch den Hausarzt. Prämienrabatt: ca. 10–15 %. Ausnahme: Notfälle und gynäkologische Kontrollen.
Die Behandlung erfolgt in einem HMO-Zentrum mit einem Team aus Haus- und Fachärzten unter einem Dach. Prämienrabatt: 15–25 %. Verfügbar vor allem in urbanen Regionen. Besonders geeignet für Familien und Berufstätige.
Vor jedem Arztbesuch kontaktieren Sie eine medizinische Hotline, die berät und bei Bedarf an einen Arzt überweist. Prämienrabatt: 10–20 %. Ideal für junge, gesunde Versicherte mit tiefem Behandlungsbedarf.
Sie konsultieren jeden zugelassenen Arzt oder jedes Listenspital direkt — ohne vorgängige Genehmigung. Höchste Prämie, aber volle Flexibilität. Sinnvoll bei komplexen Gesundheitssituationen oder häufigem Spezialistenbedarf.
Die Prämien der Grundversicherung werden jährlich vom BAG genehmigt und variieren stark — je nach Kanton, Prämienregion, Alter, Franchise und Versicherungsmodell. Die Kostenbeteiligung besteht aus Franchise (CHF 300 bis CHF 2'500), Selbstbehalt (10 %, max. CHF 700/Jahr) und Spitalkostenbeitrag (CHF 15/Tag).
Obwohl der Leistungskatalog bei allen Kassen identisch ist, unterscheiden sich die Prämien zum Teil erheblich. In manchen Kantonen beträgt die Differenz zwischen der teuersten und günstigsten Kasse über CHF 200 pro Monat. Ein regelmässiger Vergleich lohnt sich daher für alle Versicherten.
Dank des gesetzlichen Aufnahmezwangs können Sie Ihre Grundversicherung jederzeit zu den offiziellen Wechselterminen wechseln — ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Die Kündigung muss fristgerecht bei der bisherigen Kasse eingehen. Ihre laufenden Behandlungen werden von der neuen Kasse nahtlos übernommen.