Zahnbehandlungen, private Spitalabteilung, Komplementärmedizin oder Auslandsschutz — Zusatzversicherungen schliessen die Lücken der obligatorischen Grundversicherung.
Zusatzversicherungen ergänzen den obligatorischen Grundschutz der OKP nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Im Gegensatz zur Grundversicherung sind sie freiwillig, und die Leistungen, Prämien sowie Aufnahmebedingungen variieren von Kasse zu Kasse erheblich. Die Versicherer sind nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen — sie können Anträge ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
Der Markt für Zusatzversicherungen in der Schweiz ist vielfältig und teils unübersichtlich. Grundsätzlich lassen sich drei Hauptkategorien unterscheiden: Spitalzusatzversicherungen, ambulante Zusatzversicherungen und Zahnversicherungen. Viele Anbieter bündeln diese in Kombiprodukten mit unterschiedlichen Deckungsstufen.
Freie Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz, Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung. Kosten: CHF 50–400+/Monat je nach Stufe und Alter.
Beiträge an Brillen, Komplementärmedizin, Fitness-Abos, Präventionskurse, erweiterte Medikamentenliste. Kosten: CHF 20–80/Monat.
Deckung für Zahnbehandlungen, Dentalhygiene, Kieferorthopädie (besonders für Kinder). Kosten: CHF 10–50/Monat. Am besten früh abschliessen.
Erweiterter Schutz bei Reisen und Aufenthalten im Ausland, inklusive Rücktransport und Notfallbehandlung über den OKP-Schutz hinaus.
Die Spitalzusatzversicherung gehört zu den beliebtesten Zusatzversicherungen in der Schweiz. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, sich bei einem Spitalaufenthalt in einer komfortableren Abteilung behandeln zu lassen und den behandelnden Arzt frei zu wählen.
| Stufe | Zimmer | Arztwahl | Spitalwahl | Prämie (ca.) |
|---|---|---|---|---|
| Allgemein ganze Schweiz | Mehrbettzimmer | Eingeschränkt | Alle Listenspitäler CH | CHF 20–60/Mt. |
| Halbprivat | Zweibettzimmer | Leitender Arzt | Alle Spitäler CH | CHF 80–200/Mt. |
| Privat | Einzelzimmer | Chefarzt | Alle Spitäler CH + Privatspitäler | CHF 200–500/Mt. |
Beachten Sie: Die Prämien steigen mit zunehmendem Alter stark an. Wer eine Spitalzusatzversicherung wünscht, sollte sie möglichst jung und bei guter Gesundheit abschliessen.
Ambulante Zusatzversicherungen sind vielseitig und decken eine breite Palette von Leistungen ab, die nicht im KVG-Katalog enthalten sind. Typische Leistungsbestandteile:
Die ambulanten Zusatzversicherungen sind vergleichsweise günstig und bieten für viele Versicherte einen spürbaren Mehrwert. Prüfen Sie vor dem Abschluss, welche Leistungen Sie tatsächlich nutzen — und ob die Prämie in einem vernünftigen Verhältnis zur erwarteten Erstattung steht.
Zahnbehandlungen sind in der Schweizer Grundversicherung nicht gedeckt (ausser bei Unfall oder bestimmten schweren Erkrankungen). Eine Zahnversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Zahnarztbesuche, Dentalhygiene, Füllungen und bei Kindern auch Zahnkorrekturen (Kieferorthopädie).
Wichtig: Zahnversicherungen sind am einfachsten und günstigsten abzuschliessen, solange keine bestehenden Zahnprobleme vorliegen. Für Kinder empfiehlt es sich, die Zahnversicherung direkt nach der Geburt abzuschliessen — dann entfällt in der Regel die Gesundheitsprüfung.
Im Gegensatz zur Grundversicherung gibt es bei Zusatzversicherungen keinen Aufnahmezwang. Die Kasse kann vor dem Abschluss eine Gesundheitsprüfung (Gesundheitsdeklaration) verlangen. Dabei werden Fragen zu bestehenden Erkrankungen, Vorbehandlungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand gestellt.
Bestehende Erkrankungen können zu Vorbehalten (Ausschluss bestimmter Leistungen), höheren Prämien oder einer Ablehnung des Antrags führen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäss — falsche Angaben können zur nachträglichen Kündigung des Vertrags führen.
Die Kündigungsfristen und -bedingungen für Zusatzversicherungen werden im jeweiligen Versicherungsvertrag geregelt (VVG, nicht KVG). Üblich sind Kündigungsfristen von drei bis sechs Monaten zum Vertragsende. Prüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig.
Wichtiger Grundsatz: Kündigen Sie die bestehende Zusatzversicherung erst, nachdem Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse erhalten haben. So vermeiden Sie Deckungslücken.