Der Wechsel der Krankenkasse gehört zu den effektivsten Massnahmen, um die Prämienbelastung zu senken. Erfahren Sie alles über Kündigungsfristen, Vorgehensweise und typische Fallstricke.
Jedes Jahr im Herbst gibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die neuen Krankenkassenprämien für das Folgejahr bekannt. Seit Jahren steigen die Prämien kontinuierlich — doch die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern sind enorm. Für eine erwachsene Person mit Wohnort Zürich und Franchise CHF 300 können die Monatsprämien je nach Kasse um bis zu CHF 300 auseinanderliegen.
Da der Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung (OKP) bei allen Kassen identisch ist, gibt es keinen medizinischen Nachteil beim Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Die Behandlungsqualität, der Zugang zu Ärzten und Spitälern sowie die erstatteten Leistungen bleiben exakt gleich.
Dennoch wechseln jährlich nur etwa 10 bis 15 Prozent der Schweizer Bevölkerung ihre Grundversicherung. Viele scheuen den vermeintlichen Aufwand oder kennen die Fristen nicht. Dabei ist der Wechsel in wenigen Schritten erledigt — und die Ersparnis kann mehrere tausend Franken pro Jahr betragen.
In der Schweiz gelten für den Wechsel der Grundversicherung zwei Termine:
| Wechseltermin | Kündigungsfrist | Bedingung |
|---|---|---|
| 1. Januar 2027 | 30. November 2026 (Eingang) | Für alle Versicherten |
| 1. Juli 2026 | 31. März 2026 (Eingang) | Nur bei ordentlicher Franchise (CHF 300) |
Entscheidend ist das Datum, an dem die Kündigung bei der bisherigen Kasse eingeht — nicht der Poststempel. Verwenden Sie daher immer ein Einschreiben als Nachweis.
Nach Erhalt der neuen Prämientabelle im Oktober haben Sie also nur rund sechs Wochen Zeit, um zu vergleichen, eine neue Kasse auszuwählen und die Kündigung einzureichen. Zögern Sie nicht zu lange.
Notieren Sie Ihre heutige Monatsprämie, Franchise, das gewählte Modell (Standard, Hausarzt, HMO, Telmed) sowie allfällige Zusatzversicherungen. Prüfen Sie zudem, ob Sie aktuell Prämienverbilligung (IPV) beziehen — diese muss bei einem Wechsel der kantonalen Stelle gemeldet werden.
Nutzen Sie unseren unabhängigen Prämienrechner, um alle zugelassenen Versicherer in Ihrer Prämienregion zu vergleichen. Achten Sie darauf, identische Parameter zu wählen: gleiche Franchise, gleiches Modell und gleiche Unfalldeckung. So erhalten Sie einen fairen Vergleich.
Haben Sie einen günstigeren Anbieter gefunden, stellen Sie dort den Aufnahmeantrag. In der OKP besteht ein gesetzlicher Aufnahmezwang — kein Versicherer darf Sie ablehnen. Die meisten Kassen bieten die Online-Anmeldung an, alternativ per Post oder Telefon.
Senden Sie die schriftliche Kündigung per Einschreiben an Ihre bisherige Kasse. Der Brief muss bis zum Stichtag (30. November bzw. 31. März) dort eingetroffen sein. Formulieren Sie klar: Name, Versicherungsnummer, gewünschtes Kündigungsdatum und Unterschrift.
Sie erhalten von beiden Kassen eine schriftliche Bestätigung. Die neue Versicherungspolice gilt ab dem 1. Januar (bzw. 1. Juli). Sollte es zu Überschneidungen bei Rechnungen kommen, klären Sie dies direkt mit den betroffenen Kassen. Der Übergang erfolgt nahtlos.
Beim Wechsel lohnt es sich, nicht nur die Kasse, sondern auch das Versicherungsmodell zu überdenken. Alle Modelle bieten denselben KVG-Leistungskatalog, unterscheiden sich aber im Zugang zur medizinischen Versorgung und im Prämienrabatt.
Damit Ihr Wechsel reibungslos verläuft, sollten Sie diese typischen Stolpersteine vermeiden:
Die Zusatzversicherung ist vom Grundversicherungswechsel unabhängig. Sie können Ihre Grundversicherung bei Kasse A und die Zusatzversicherung bei Kasse B abschliessen. Allerdings bieten viele Versicherer Rabatte, wenn Sie beide Versicherungen beim selben Anbieter haben.
Beachten Sie: Bei Zusatzversicherungen besteht kein Aufnahmezwang. Die neue Kasse kann eine Gesundheitsprüfung verlangen und Ihren Antrag ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Kündigen Sie die bestehende Zusatzversicherung daher erst, wenn Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse erhalten haben.